Hubben & von Haacke - Anwaltskanzlei seit 2001 

 

 

 

Nico M. Hubben

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

 

Rechtsanwalt Hubben ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen.

 

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte bilden die Tätigkeiten in den Fachgebieten: 



  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrsunfallrecht
  • Mietrecht

 

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwalt Verein (DAV e.V.)
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein

 

Kontakt: hubben@hvh-recht.de

 

 

 

 

Patrick von Haacke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Rechtsanwalt von Haacke ist seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen.

 

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte bilden die Fachgebiete:

 

  • Verkehrsrecht
  • Vereins- und Sportrecht
  • Bau- und Werkvertragsrecht

 

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwalt Verein (DAV e.V.)
  • Justitiar Kreishandwerkerschaft und Arbeitgeberverband Handwerk Bremen

 

Kontakt: von.haacke@hvh-recht.de

 

Warum sollten Sie eine Beratung durch einen Fachanwalt suchen?

 

Hochqualifizierte Beratung kann nicht durch den einfachen Rechtsratgeber, das Internet und ganz sicher nicht durch den guten Rat aus dem Freundeskreis erfolgen. Rechtlich fundierte Beratung ist nur durch einen spezialisierten Rechtsanwalt möglich.

 

Die Fachanwaltschaft wird nach der Fachanwaltsordnung (FAO) nur dem Rechtsanwalt verliehen, der besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen kann.

Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 Abs. 2 FAO). Dabei setzt der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse die Teilnahme an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgangs, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst, vor (§ 4 Abs. 1 FAO).

Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss zudem in jedem Kalenderjahr nachweisen, dass er auf diesem Gebiet an Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen hat (§ 15 Abs. 1 FAO).

 

Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten von der außergerichtlichen Auseinandersetzung bis hin zur gerichtlichen Vertretung vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

 

Viele Mandanten (Privatpersonen, Unternehmen und Verbände) schenken uns schon seit vielen Jahren ihr Vertrauen. Das sehen wir als Bestätigung unserer anwaltlichen Arbeit.

 

Wir würden uns freuen, wenn wir auch Sie bald zu unseren Mandanten zählen dürfen.